FAQ - häufig gestellte Fragen

Krankheit des Kindes

Frage:  Mein Kind ist krank oder kann aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund tagesaktuell nicht am Unterricht teilnehmen. Was muss ich tun?

Antwort: Bitte melden Sie sich am ersten Tag möglichst vor 8.00 Uhr im Sekretariat (902996926 oder info@conrad-schule.de) und teilen das Fernbleiben ihres Kindes mit – die Klassenleitung kann gerne ebenfalls per E-Mail informiert werden.

Sollten Sie bereits einschätzen können, dass Ihr Kind länger als ein Tag fehlen wird teilen Sie uns dieses bitte gleich mit.

Ab dem vierten Fehltag ist die erneute telefonische Absage/E-Mail (s.o.) notwendig. Zudem bitten wir bei Rückkehr Ihres Kindes in die Schule um eine schriftliche Entschuldigung (ohne Nennung des Grundes) als Mail an die Klassenleitung oder in Schriftform (z.B. im Mitteilungsheft), aus der sich die Dauer des Fernbleibens ergibt.

Neues Anmeldesystem bei unserem Caterer

Auch in diesem Schuljahr ist unser Caterer die Hand.Fest gGmbH.

 

Auch wenn das Mittagessen weiterhin kostenlos angeboten wird, müssen Sie Ihr Kind in jedem Schuljahr grundsätzlich anmelden. Das betrifft auch alle Kinder in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) und in den Waldklassen. Hintergrund ist das Bestreben, möglichst passgenaue Portionszahlen zu ermitteln und somit Überproduktion zu vermeiden. Sie können Ihr Kind online unter folgender Adresse anmelden: https://www.kundennah-bestellung.de/

Beurlaubung des Kindes

Frage: Wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?

 

Antwort: Wenn Sie Ihr Kind beurlauben lassen wollen, müssen Sie dies vorher beantragen. Soll Ihr Kind nicht länger als drei Tage beurlaubt werden, entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer (Ausnahme: die Zeit unmittelbar vor und nach den Ferien, die seit Dezember 2008 nicht mehr genehmigt wird). Bei einer längeren Beurlaubung entscheidet die Schulleitung. Bedenken Sie aber bitte: Unterrichtszeit ist kostbare Lernzeit. Sie sollten solche Anträge daher nur dann stellen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Schulen sind gehalten, jeden Antrag sorgfältig zu prüfen.

 

 


Welche personen-bezogenen Daten erheben wir?

Frage: Welche personenbezogenen Daten erheben wir, wofür werden diese benötigt, wie verarbeiten wir sie, sowie welche Rechte haben Sie nach geltendem Datenschutzrecht.

Antwort: Diese Informationen finden Sie  hier im PDF-Dokument:

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Kopfläuse bei ihrem Kind entdeckt - was müssen Sie tun?

Frage: Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen?

Antwort: Sollten Sie einen Läusebefall feststellen, müssen die Kinder natürlich behandeln.

 

 


Ihr Kind darf so lange die Schule nicht besuchen, bis es mit einem wirksamen Mittel gegen Läuse aus der Apotheke behandelt wurde!

 

 

Bitte sofort die Schulklasse und Freunde informieren, um eine weitere Verbreitung und Wiederansteckung zu verhindern.
Nach der Behandlung die Bettwäsche austauschen.
Die Behandlung unbedingt nach 8 Tagen wiederholen, da einige Nissen die 1. Behandlung überleben können.
Denken Sie auch daran, dass die meisten Kinderärzte nachträglich ein Rezept für Läusemittel ausstellen, sodass Sie sich die Kosten in der Apotheke erstatten lassen können.

 

Anmeldung der Schulanfänger*innen

Frage: Wann melde ich mein Kind an der Conrad-Schule an?

 

Antwort:  Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der zu Beginn jedes Schuljahres angekündigten Zeit in der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die nächstgelegene Grundschule Ihres Wohnsitzes. Melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind bitte bei uns im Sekretariat in der Conrad-Schule, 14109 Berlin, Schulstraße 4 an.

 

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

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Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier
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Welche Vorgehens-weise gilt bei einem Schulunfall?

Frage: Welche Vorgehensweise ist bei einem Schulunfall zu beachten?

Antwort: Während des Schulbesuchs sind alle Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Trägerin dieser für Eltern kostenlosen Versicherung ist die Unfallkasse Berlin. Der Versicherungs-schutz bezieht sich nicht nur auf die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Unterricht, Ausflüge, Besichtigungen, Radfahrprüfung), sondern schließt auch den Schulweg ein.

 

 Wenn Sie ihr Kind beispielsweise selber abgeholt haben, bzw. erst am nächsten Tag einem Arzt vorstellen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen, da Ihr Kind über die Schule versichert ist.

 

 

1. Zum Arzt gehen: das kann jeder Allgemein Arzt oder Kinderarzt sein.

 

2. Angabe beim Arzt, dass es sich um einen Schulunfall handelt – der Arzt macht die Erstversorgung und überweist dann zu einem Durchgangsarzt, dieser entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.

 

Durchgangsarzt hier in der Nähe ist z. B.:

 

- Notaufnahme in jedem Krankenhaus

 

sowie

 

- curadocs: Dr. med. Daniel Peukert &
Dr. med. Ben Schacher, Martin-Buber-Straße 12, 14163 Berlin, Telefon: 8021034

 

Warum zum Durchgangsarzt?

 

Unternehmen und Ärzte sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte (wie z. B. Schüler) unverzüglich einem Durchgangsarzt (auch D-Arzt genannt) vorzustellen. Diese sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.

 

3. Meldung des Unfalls im Sekretariat

 

4. Ausfüllen der Unfallbescheinigung

 

Sehr wichtig! Da ansonsten keine Erstattung für z. B. ärztliche Behandlung, Verbände, Zahnersatz, medizinische Rehabilitation usw. erfolgt!!

 

Achtung: „..Mehrkosten, die durch eine Behandlung als Privatpatient entstehen, werden vom Unfallversicherungsträger nicht erstattet. Das gilt auch bei stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung..."

 

Die Unfallanzeige wird nicht von den Eltern an die UKB, sondern durch das Sekretariat versendet!!